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Das Schweizer Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG) ist am 1. Januar 2020 in Kraft getreten und wird nun schrittweise umgesetzt. Primäres Ziel dieses Gesetzes ist es, den Kunden- resp. Anlegerschutz zu stärken und die Transparenz bei Finanzdienstleistern und Finanzprodukten zu erhöhen. Aufgrund dieser Ausgangslage haben wir Massnahmen getroffen, über welche wir Sie informieren möchten.
1. Informationsbroschüre
Mit folgender Informationsbroschüre informieren wir unsere Kundinnen und Kunden über die von Bellecapital AG angebotenen Finanzdienstleistungen und die damit verbundenen Risiken, den Umgang mit Interessenkonflikten, unsere Massnahmen zur Vermeidung von Kontaktabbruch beziehungsweise Nachrichtenlosigkeit, sowie die Einleitung eines Vermittlungsverfahrens vor der Ombudsstelle.
Mit der vorliegenden Broschüre erfüllt Bellecapital die Informationspflichten gemäss dem Finanzdienstleistungsgesetz. Sie soll unseren Kunden einen Überblick über die angebotenen Finanzdienstleistungen verschaffen. Wünschen Sie weitere Informationen, stehen wir Ihnen gerne anlässlich eines persönlichen Gesprächs zur Verfügung.
2. Kundensegmentierung
Nach Artikel 4 des Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG) ist Bellecapital als Finanzdienstleister verpflichtet, alle Kunden und Kundinnen in Kundensegmente einzustufen. Das Kundensegment bestimmt den Umfang des anzuwendenden Anlegerschutzniveaus und hat unter anderem Einfluss auf das Ausmass der Informations- und Aufklärungspflicht im Zusammenhang mit unseren Finanzdienstleistungen.