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Das Schweizer Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG)

Das Schweizer Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG) ist am 1. Januar 2020 in Kraft getreten und wird nun schrittweise umgesetzt. Primäres Ziel dieses Gesetzes ist es, den Kunden- resp. Anlegerschutz zu stärken und die Transparenz bei Finanzdienstleistern und Finanzprodukten zu erhöhen. 

Die Zufriedenheit unserer Kunden ist uns sehr wichtig. Sollten Sie ein Anliegen haben, zögern Sie nicht, sich direkt an Ihren Ansprechpartner zu wenden. Als weiterer Ansprechpartner steht Ihnen die Geschäftsleitung zur Verfügung (info@bellecapital.ch). Falls Sie eine Beschwerde haben, für welche sich mit Bellecapital keine einvernehmliche Lösung finden lässt, haben Sie als Kunde die Möglichkeit, ein Vermittlungsverfahren durch die Ombudsstelle einzuleiten. Kontaktinformationen Ombudsstelle:

OFS Ombud Finanzen Schweiz
10 rue du Conseil-Général
1205 /Genf
Telefon +41 22 808 04 51
www.ombudfinance.ch